Kurze Geschichte
Ursprünge
Was ist eine Burgergemeinde überhaupt? Oder, wie es in anderen Gegenden oder Kantonen auch heisst, eine Bäuert-, Bürger-, Ortsbürger- oder Korporationsgemeinde oder ein Patriziat?
Es sind die Vorgänger der heutigen Einwohnergemeinden und, wie diese auch, Institutionen des öffentlichen Rechts. Es sind meistens Gebietskörperschaften, deren Angehörige in einem genau umschriebenen Gebiet, normalerweise der entsprechenden politischen Gemeinde, niedergelassen sind, die aber keine Gebietshoheit innerhalb dieser festgelegten Grenzen haben und auch keine Steuerhoheit. Ganz im Gegenteil, statt Steuern einziehen zu können müssen die Burgergemeinden Steuern bezahlen.
Es gibt heute in der Schweiz noch etwa 2‘000 solcher Körperschaften (politische Ge-meinden gibt es über 4‘000), und sie unterstehen kantonalem Recht und sind deshalb ebenso unterschiedlich und vielfältig wie die Gegenden, in denen sie zu Hause sind.
Die Spuren dieser Institutionen führen bis ins 6. Jahrhundert zurück, als ganze Sippen sesshaft wurden und Dörfer und Siedlungen gründeten und das Zusammenleben in der Gemeinschaft organisierten. Diese ländlichen Gemeinschaften fussten auf den Notwendigkeiten des harten täglichen Lebens, es waren Zusammenschlüsse der Menschen auf lokaler Ebene und aus wirtschaftlichen Interessen. Sie waren auf die Regelung der gemeinsamen Nutzung der Allmenden, des gemeinsamen Landes und Waldes angewiesen.
Im Mittelalter lebten in diesen Gemeinden einerseits die vollberechtigten Burger, die Alteingesessenen. Sie besassen alle Rechte, das Land- und Bäuertrecht und waren damit in den Versammlungen stimmberechtigt. Die später zugezogenen Einwohner, die Hintersässen oder Ausburger, verfügten in den Dorfgemeinschaften eigentlich über keine Rechte und waren mehr oder weniger geduldet. Sie mussten für ihren Aufenthalt ein Hintersässengeld, eine jährliche Gebühr entrichten. Erst Mitte 19. Jahrhundert, in der Zeit des aufstrebenden Bürgertums, mit dem Uebergang von der Schweiz als einem losen Staatenbund zu einem modernen Bundesstaat, gelang es den Hintersässen, die politische Unmündigkeit abzuschütteln und als vollwertige Gemeindeglieder anerkannt zu werden.
Die städtischen Gemeinwesen hingegen entwickelten sich anders, im Laufe des anbrechenden Mittelalters entstanden feudalistische Strukturen, Stadtstaaten mit Untertanengebieten, die ihre Angehörigen zu Beistand und Verteidigung im Krieg verpflichteten, da sie bekanntlich in vielerlei Kriege und Feldzüge verwickelt waren, ihnen dafür aber auch Schutz garantierten.