Was wir machen

Die Burgergemeinde Interlaken besteht als öffentlich-rechtliche Körperschaft nach kantonalem Recht. Die Grundlagen finden sich in der Verfassung des Kantons Bern sowie dem bernischen Gemeindegesetz. Sie wird von einem Burgerrat mit sieben Mitgliedern verwaltet, unterstützt von Burgerschreiberin und Finanzverwalterin. Zwei Mal jährlich werden die ordentlichen Geschäfte an einer Burgerversammlung verhandelt.

Als Hauptzweck setzt sich die Burgergemeinde Interlaken mit ihrem Vermögen zum Wohle der Allgemeinheit ein. Dazu zählen der sorgfältige Umgang mit den Land- und Waldbesitztümern zum Schutz und Erhalt der Umwelt und Natur, die Unterstützung von kulturellen, sozialen und touristischen Werken für ein aktives Gesellschaftsleben sowie die Vermietung von erschwinglichem Wohnraum.

Weil die Burgergemeinde Interlaken über keine Steuerhoheit verfügt, ist sie auf die Einnahmen aus ihren Burgergütern angewiesen. Dies sind insbesondere die Erträge aus den Liegenschaften (Baurechtszinse, Miet- und Pachtzinse).

Seit 2007 wird das Burgerrecht auf Gesuch hin an Kinder und Ehepartner von Burgerinnen sowie uneheliche Kinder von Burgern erteilt. Für die Erteilung des Burgerrechtes ist auf Antrag des Burgerrates die Burgerversammlung zuständig.

Abweichend von den Gemeindegrenzen sind auch die in Bönigen, Matten, Ringgenberg-Goldswil, Unterseen und Wilderswil wohnhaften Interlakner Burger in Angelegenheiten der Burgergemeinde Interlaken stimm- und wahlberechtigt.