Soziales
Im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes (SHG) leistet die Burgergemeinde Interlaken jährliche Burgergutsbeiträge an die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Die Beiträge werden im Rahmen der kantonalen Sozialhilfe eingesetzt.
Über die Kapital- und Gewinnsteuern leistet die Burgergemeinde Interlaken zudem jedes Jahr einen Beitrag an den Finanzhaushalt des Kantons Bern und der Gemeinde Interlaken.
Stipendien
Die Burgergemeinde Interlaken gewährt ihren Burgerinnen und Burgern gemäss dem Stipendienreglement Beiträge an die Ausbildungskosten während der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
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Stipendienreglement
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09.06.2021 08:00 |
